Landwirtschaft und Steuer
Die Beratung und Begleitung landwirtschaftlicher Betriebe hat in unserer Kanzlei Tradition.
Selbst auf einem landwirtschaftlichen Betrieb aufgewachsen und auch aufgrund einer Erstausbildung in diesem Bereich, ist Steuerberaterin Doris Neuffer mit allen Belangen der Landwirtschaft bestens vertraut.
Wir betreuen Sie als
- pauschalierende Landwirte mit Gewinnermittlung nach § 13a EStG
- Landwirt mit Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
- buchführungspflichtige Landwirte
- Nebenerwerbslandwirte
Wir erstellen:
- Finanzbuchführung, auch Unterstützung bei Selbstbuchern
- Jahresabschluss/Gewinnermittlung
- Anlagen und Flurstücksverzeichnisse
- Steuererklärungen
- Lohnabrechnungen und Sozialversicherungsangelegenheiten
Ein weiteres großes Aufgabengebiet ist die Unterstützung der Betriebe beim Generationswechsel:
- Betriebsübergaben
- Betriebsveräußerungen/aufgaben
- Betreuung von Erbengemeinschaften
Dabei ist es uns ein Anliegen, die natürlicherweise unterschiedlichen Interessen der Generationen zum Wohle des Betriebs in Einklang zu bringen.
Bezüglich Nichtbeanstandungsgrenzen für Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft informieren wir Sie gerne in unserem entsprechenden Artikel unter Aktuelles: www.stb-kohler.de/news/308/6/55/altenteilsleistungen-bei-land-und-forstwirten