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Horst Kohler & Partner
Steuerberater

Hindenburgstr. 32

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24.06.2020 20:44 ( 587 x gelesen )

Mandanten-Information Ausgabe 07/2020

Informieren Sie sich in der aktuellen Ausgabe der Mandanten-Information über folgende Themen:

Corona-Krise

  • Konjunktur- und Zukunftspaket als Folge der Corona-Krise
  • Informationen für Grenzpendler Deutschland/Frankreich

Einkommensteuer

  • Kürzung des Betriebsausgabenabzugs für Schuldzinsen auf Überentnahmen
  • Keine Berichtigung des Einkommensteuerbescheids bei fehlender Erfassung der ordnungsgemäß erklärten Einkünfte
  • Werbungskosten bei berufsbedingtem Umzug geltend machen
  • Neue Aktien aufgrund Unternehmensspaltung - keine Abgeltungsteuer
  • Geldwerter Vorteil scheidet aus, wenn keine tatsächliche Pkw-Überführungsleistung erfolgt



28.05.2020 11:35 ( 670 x gelesen )

Mandanten-Information Ausgabe 06/2020

Informieren Sie sich in der aktuellen Ausgabe der Mandanten-Information über folgende Themen:

Corona-Krise

  • Informationen für Grenzpendler
  • Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteueranmeldungen

Einkommensteuer

  • Steuerfolgen bei Sachspenden aus dem Betrieb an steuerbegünstigte Organisationen
  • Doppelbesteuerung von Renten
  • Datenschutzgrundverordnung begründet keinen Anspruch auf Akteneinsicht auf dem Gebiet der Einkommensteuer
  • Kindergeldanspruch geht nicht durch Unterbrechung des Freiwilligen Sozialen Jahres wegen Krankheit verloren
  • Rückwirkende Steuerfreiheit von Fort- und Weiterbildungen



24.04.2020 11:52 ( 562 x gelesen )

Mandanten-Information Ausgabe 05/2020

Informieren Sie sich in der aktuellen Ausgabe der Mandanten-Information über folgende Themen:

Einkommensteuer

  • Allein Führungskräften vorbehaltene Betriebsveranstaltung darf nicht pauschal besteuert werden
  • Corona-Krise: Werbungskostenabzug für ein Arbeitszimmer?
  • Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus bei steuerlichen Maßnahmen
  • Energetische Sanierungskosten: Steuerermäßigung nur mit Bescheinigung
  • Krankheitskosten aufgrund Wegeunfalls als Werbungskosten abziehbar
  • Corona-Krise: Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen für Arbeitnehmer
  • Weiterverkauf von Tickets für das Champions League-Finale als privates Veräußerungsgeschäft

Gewerbesteuer

  • Corona-Krise: Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen möglich



08.04.2020 18:45 ( 547 x gelesen )

Mandanten-Information Ausgabe 04/2020

Informieren Sie sich in der aktuellen Ausgabe der Mandanten-Information über folgende Themen:

Corona-Krise

  • Schnelle Hilfe durch Kurzarbeitergeld und steuerpolitische Maßnahmen in der Corona-Krise

Einkommensteuer

  • Zur steuerlichen Behandlung von Aufwendungen zur Sanierung eines Entwässerungskanals
  • Steuerfolgen beim Nießbrauch an Grundstücken

Lohnsteuer

  • Lohnsteuerliche Behandlung bei Beschaffung einer BahnCard durch den Arbeitgeber
  • Wann entsteht für einen Arbeitnehmer ein Phantomlohn?
  • Unzureichend geführtes Fahrtenbuch erst nachträglich bekannt - Änderung der Steuerfestsetzung möglich



23.03.2020 23:04 ( 542 x gelesen )

BFH: Keine Neubewertung von Grundstücken bei freiwilligen Landtausch 

Aktenzeichen: VI R 9/17 vom 23.10.2019

Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.10.2019 VI R 25/17 - Keine Neubewertung von Grundstücken bei freiwilligem Landtausch i.S. des FlurbG - keine (anteilige) Teilwertabschreibung bei Zahlung eines Überpreises und fehlendem Absinken der Bodenrichtwerte

Leitsätze

  1. NV: Für den freiwilligen Landtausch gelten einkommensteuerrechtlich dieselben Folgen wie beim Regelflurbereinigungs- und beim Baulandumlegungsverfahren. Der Austausch von Grundstücken im Rahmen eines freiwilligen Landtauschs ist daher nicht nach den für den (freiwilligen) Tausch von Wirtschaftsgütern maßgeblichen Grundsätzen des § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG zu beurteilen, sondern --soweit Wertgleichheit besteht-- einkommensteuerrechtlich neutral.
  2. NV: Zahlt ein Landwirt im Zeitpunkt der Anschaffung einen höheren Preis für ein Grundstück, als sich nach der amtlichen Richtwertkarte ergibt (sog. Überpreis), gilt auch in diesem Fall die Vermutung, dass der Teilwert den Anschaffungskosten entspricht (Anschluss an das BFH-Urteil vom 26.06.2007 - IV R 71/04, BFH/NV 2008, 347).
  3. NV: Eine Abschreibung auf den Verkehrswert kommt bei Zahlung eines Überpreises grundsätzlich nicht in Betracht.



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